Der EU-Heimtierpass - die
Einheitlichkeit hat Startschwierigkeiten
Seit 03.07.2004 gibt es den EU-Heimtierpass, der im Wesentlichen für
Reisen von Heimtieren zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestimmt ist.
Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung
mitgeführt werden.
In dem neuen, einheitlichen blauen Heimtierpass mit dem europäischen
Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier, die gültige Tollwutimpfung
(mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt
durchgeführt) tierärztlich bescheinigt. Erforderlich ist außerdem, dass
Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip (bis 2011 übergangsweise
auch lesbare (!) Tätowierung) gekennzeichnet sind, die Chip- bzw.
Täto-Kennzeichnung muss im Ausweis eingetragen sein.
Die Ausstellung des EU-Heimtierpasses ist kostenpflichtig, Ihr Tierarzt
wird Ihnen etwa 10 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnen.
Das Thema "Foto im Heimtierausweis" war in den Medien gelegentlich
angesprochen worden: Sie haben die Möglichkeit, ein Foto Ihres Tieres in
den Ausweis zu kleben, Sie müssen es aber nicht. Zur Identifikation dient
der Mikrochip bzw. die Tätowierung
Der Heimtierpass kann aber auch für Reisen in eines bzw. aus einem der
Nachbarländer verwendet werden, die denselben Tollwutstatus haben wie die
EU. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.
Andere Drittländer werden in zwei Kategorien unterteilt: diejenigen, die
tollwutfrei sind oder in denen die Seuche unter Kontrolle ist und die
Länder, in denen Tollwut möglicherweise endemisch unter Haustieren
vorkommt (hier ist eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut
vorgeschrieben, durchgeführt in einem von der Europäischen Kommission
zugelassenen Labor). Mehr dazu finden Sie im Internet unter :
europa.eu.int/ comm/ food/ animal/ liveanimals/ pets/ list_third_de.htm
Da in der Vergangenheit Schweden als Urlaubsziel von einigen nordischen
Hundefreunden genutzt wurde, verweisen wir auf die Internetseite
www.schweden.org
(oder www.sjv.se), hier
finden Sie einen Link zu den aktuellen Bestimmungen.
Irland, Schweden und das Vereinigten Königreich dürfen darüber hinaus für
eine übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen
Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper)
und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und
Zeckenbefall beibehalten.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten
Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen
Mitgliedstaaten der EU.
Für all diejenigen, die nun ihren (vermutlich älteren) nicht gechipten und
nicht tätowierten Hund sorgenvoll ansehen: das Setzen eines Mikrochips ist
ebenso unkompliziert wie eine Impfung (also nicht vergleichbar mit einer
Tätowierung!). Der Chip ist winzig und wird mit einer Kanüle (etwas
dickere Spritze) unter die Haut (meist im Halsbereich) gebracht - im
Normalfall ist dazu keine großflächige Haarentfernung und keine Narkose
erforderlich. Ein Piecks, anschießend eine überprüfung mit dem Lesegerät
und schon fertig. Die Kosten halten sich im Rahmen. Also kein Grund, auf
einen Grenzübertritt mit Vierbeiner zu verzichten!
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