Tollwutverordnung in Deutschland
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat am 20.Dezember 2005 die deutsche Tollwutverordnung geändert. Und zwar wurde im Abschnitt 1, Begriffsbestimmungen, der § 1 modifiziert. Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von
mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der
Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der
Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder Dass über die Dauer des Impfschutzes der einzelnen
Impfkomponenten bereits seit längerem an vielen Fronten diskutiert wird,
werden die meisten von Ihnen wissen. Die Impfstoffe sind besser als vor
Jahren und halten auch den Impfschutz länger aufrecht. Die nun geänderte
Tollwutverordnung ist momentan jedoch nur ein Schritt in die Richtung, es
auch für die Haustiere und Tierbesitzer möglich zu machen, in größeren
Abständen impfen zu lassen. März 2005:
Ende Februar meldete animal-health-online, dass die Firma essex
tierarznei mit Sitz in München auf Anfrage mitgeteilt habe, für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei würden
ab sofort folgende Intervalle für die Dauer der Immunität gelten: Hunde
bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte kürzlich
eine auf Challenge-Studien (getestet durch künstliche Infektion)
basierende Änderungsanzeige positiv beschieden.
Den behandelnden Tierärzten empfiehlt die essex tierarznei, je nach Infektionsdruck und Immunstatus gegebenenfalls weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um einen optimalen Schutz der Katzen- und Hundepopulation zu gewährleisten. Diese interessante Seite einem Freund senden
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