| Zwingerhusten
Zwingerhusten fasst begrifflich Infektionskrankheiten des
Respirationstraktes, also im Bereich Kehlkopf, Luftröhre und Bronchien,
beim Hund zusammen. Diese ansteckende Entzündung der oberen Atemwege,
ausgelöst durch Viren oder Bakterien, wird auch infektiöse (Laryngo-)
Tracheobronchitis genannt. Machte man früher eine Vielzahl von Erregern
für diese Atemwegsinfektion verantwortlich, ist heute anerkannt, dass nur
zwei Erreger die hauptsächlichen Auslöser sind: das canine
Parainfluenzavirus und das Bakterium Bordetella bronchiseptica.
Die Bezeichnung "Zwingerhusten" kommt nicht daher, dass von dieser
Erkrankung nur im Zwinger gehaltene Hunde betroffen sind. Vielmehr
versuchte man in der Bezeichnung zum Ausdruck zu bringen, dass die
Erkrankung häufiger an Orten auftritt, wo größere Hundebestände zu finden
sind, z.B. in großen Zuchtbetrieben, auf Hundeplätzen, in Tierheimen,
Hundepensionen oder auf Ausstellungen. Dieses eine Kriterium allein reicht
aber nicht aus, damit Zwingerhusten bei einem Hund ausbricht. Es müssen
mehrere ungünstige Umstände zusammenkommen, damit der Erkrankungsfall
eintritt, es ist also eine so genannte Faktorenkrankheit. Ein Faktor
könnte eine Schwächung des Immunsystem eines Hundes sein, dazu trägt
Stress bei, beispielsweise Wachstum, Zahnwechsel, Veränderungen der
Lebensumstände, Prüfungsdruck etc.. Sehr wechselhafte Wetterlagen wie in
Frühjahr oder Herbst können das Geschehen ebenfalls begünstigen.
Die Übertragung der Erreger geschieht durch Tröpfcheninfektion. Ein
erkranktes Tier niest oder hustet die Erreger aus, die dann über die Luft
zum nächsten Tier gelangen, noch einfacher ist natürlich die Übertragung
der Erreger, wenn zwei Hunde sich beim Kontakt "beschnuffeln". Weniger
häufig, aber durchaus möglich, ist die Ansteckung über gemeinsam benutzte
Gerätschaften, beim Schutzhundesport beispielsweise der Schutzarm oder der
Wassereimer, der allen zur Verfügung steht, im privaten Bereich können
Spielzeuge diese Funktion übernehmen. Bei in irgendeiner Weise vom
Immunsystem her geschwächten Tieren kann es nach einer Inkubationszeit
(Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung) von 4 bis zehn
Tagen zu Krankheitssymptomen kommen. Diese werden durch Schädigungen der
Schleimhaut des Atmungstraktes, hervorgerufen durch die Erreger,
verursacht.
Das canine Parainfluenzavirus ermöglicht durch seine Vorschädigung der
Schleimhäute vor allem anderen Keimen, insbesondere Bakterien, die
Ansiedlung. Der nach etwa einer Woche auftretende, trockene Husten und der
wässrig-klare Nasenausfluss und das mitunter begleitende Fieber
verschwinden meist nach einigen Tagen mit sich entwickelnder Immunität von
selbst wieder. Bei derart leichten Verläufen ist meist keine spezielle
Behandlung notwendig. Die Virusausscheidung ist auf den Zeitraum von etwa
einer Woche beschränkt.
Bei einer Infektion mit Bordetella bronchiseptica kommt es zu ähnlichen
Symptomen, allerdings sind die Schädigungen der Schleimhaut in den
Bronchien deutlich massiver (verursacht durch die bakteriellen Toxine).
Eine Bordetella-Infektion zieht häufig schwere Sekundärinfektionen nach
sich. Die Bakterien verbleiben trotz der sich entwickelnden Immunität über
einen längeren Zeitraum in den Schleimhäuten und können bei
wiederkehrenden, krankheitsfördernden Faktoren reaktiviert werden.
Die vom Hund erworbene Immunität gegen die beiden Erreger ist vermutlich
nur von relativ kurzer Dauer, so dass das Thema Vorbeugung ein Hundeleben
lang aktuell bleibt.
Der Tierarzt sollte mit einem hustenden und / oder schniefenden Hund auf
jeden Fall nach einigen Tagen aufgesucht werden, je stärker der Hund in
seinem Allgemeinbefinden beeinträchtigt ist, desto schneller natürlich.
Eitriger, also gelblicher Nasenausfluss und Fieber beim Tier (die auch
Anzeichen einer Staupe-Erkrankung sein könnten, daher Impfunterlagen
mitnehmen) sollten den Halter ebenfalls in Richtung Praxis führen, denn
dies können Anzeichen einer Sekundärinfektion sein. Je nach Art von deren
Keimen kann der Verlauf der weiteren Erkrankung recht schwer sein,
Todesfälle sind selten, aber möglich. Die klassische Behandlung sind
Antibiotika, schleimlösende, evt. auch abschwellende und fiebersenkende
Medikamente. Je nach Vorgeschichte kann es auch sinnvoll sein, das
Immunsystem zu stützen und zu stärken. Liegt der Verdacht auf eine
Beteiligung der Lunge nahe (Lungenentzündung) kann ein Röntgen
erforderlich sein. Geröntgt (Herz) wird auch in den Fällen, in denen ein
infektiöser Husten von einem durch eine Herzerkrankung bedingten
abgegrenzt werden muss.
Die Ausheilung eines Zwingerhustens, einer Atemwegsinfektion, kann selbst
unter tierärztlicher Behandlung über mehre Wochen gehen, in seltenen
Fällen kann eine chronische Bronchitis zurückbleiben.
Es gibt eine Impfprophylaxe beim Zwingerhusten, der Impfstoff wird meist
mit der kombinierten Impfung verabreicht. Impfstoffe unterliegen wie
andere Medikamente auch der Zulassung und so erklärt es sich, dass in den
vergangen Jahren sehr verschiedene Präparate zur Verfügung standen und es
auch Unterschiede zu den Nachbarländern gibt.
In den aktuellen Kombinationsvakzinen ist eine Canine Parainfluenzavirus (CPiV)-Komponente
enthalten. Studien haben gezeigt, dass dies auch bei eine Infektion durch
CPIV und Bordetella bronchiseptica schützen kann.
Ebenfalls auf dem Markt verfügbar ist ein Impfstoff, der intranasal
(Eintröpfeln / Einsprühen in die Nase) verabreicht wird, er enthält
abgeschwächte Erreger von Bordetella bronchiseptica (es gab auch schon
Impfstoffe, in denen beide Erreger in abgeschwächter Form vorhanden
waren). Diese lösen eine lokale Immunantwort mit Bildung von Antikörpern
aus, bereits drei Tage nach der nasalen Impfung weist der Hund einen guten
Schutz gegen den Zwingerhusten auf. Es ist keine Wiederholungsimpfung
nötig, um die Grundimmunisierung zu erhalten.
Beide Impfstoffe können dank des unterschiedlichen Wirkprinzips parallel
eingesetzt werden. Dies kann dann interessant werden, wenn man mit
Leistungshunden Treffen, Turniere oder Ausstellungen plant, hier kann eine
Wiederauffrischungsimpfung mit dem nasal zu verabreichenden Impfstoff
sinnvoll sein, da der Impfschutz nur für einen Zeitraum von etwa 6 - 10
Monaten anhält. Gleiches gilt für geplante Aufenthalte in Tierpensionen
oder ähnlichem und natürlich, wenn in der mittelbaren Umgebung Ihres
Hundes Fälle von Zwingerhusten auftreten.
Sie können sich bei Ihrem Hund nicht anstecken (zumindest wurde bisher
kein Fall einer Übertragung belegt), aber Sie können Ihren Hund mit
Grippeviren infizieren, am gefährdetsten ist auch hier ein Hund mit einem
geschwächten Immunsystem.
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