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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass
das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen
Tierarzneimitteln rechtens und verfassungskonform ist. Das Gericht
sieht einen wesentlichen Unterschied zwischen Humanarzneimitteln und
Tierarzneimitteln. Es vertritt die Auffassung, dass Menschen bei der
Einnahme von nicht verordneten Arzneimitteln im eigenen Interesse
falsche oder gefährliche Behandlungen vermeiden. Das Risiko, dass aus
wirtschaftlichen Gründen verantwortungslose Tierhalter Arzneimittel
über das medizinisch Notwendige an Tiere verabreichten und so Gefahren
für die Tiere, aber auch für Menschen (Nahrungskette) entstehen,
rechtfertige das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen
Tierarzneien.
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