| Hunde und Autofahren
Nicht jedem Tierbesitzer scheint bekannt zu sein, dass Tiere bei einer
Fahrt im Auto gesichert sein müssen - sonst würden nicht so viele Hunde im
Fußraum, auf dem Beifahrersitz, auf dem Rücksitz oder gar auf der Ablage
"herum turnen". Rein verkehrsrechtlich gilt ein Hund im Auto als "Ladung"
und diese ist nun einmal vorschriftsmäßig zu sichern. Diese gesetzliche
Vorschrift dient keinesfalls der "Gängelung", sondern der menschlichen und
tierischen Sicherheit. Versuche des ADAC´s mit einem 30 kg schweren
Dummy-Hund haben gezeigt, dass dieser im Falle eines Crashs mit einer
Durchschlagskraft von rund einer halben Tonne durch´s Auto fliegen kann.
Das Gesetz schreibt Ihnen nicht vor, wie Sie Ihren Hund sichern und der
Fachhandel bietet Ihnen verschiedene Varianten an, unter denen Sie
bestimmt die für Ihren Hund passende finden können (falls Sie die nicht
schon längst haben). Die meisten Autohersteller bieten passend zum
jeweiligen Automodell Gepäcknetze an, die in eigens dafür vorgesehenen
Verankerungen angebracht werden. Neuere Modelle bieten teilweise sogar
spezielle Haken, an denen Hundesicherheits-Systeme befestigt werden
können. Im Zubehörhandel erworbene Netze sind nur dann sinnvoll, wenn sie
ordentlich am Auto und nach den Angaben des Herstellers befestigt werden
können. Der Fachhandel bietet Ihnen Transportboxen an, bitte achten Sie
darauf, dass im Fall eines Crashs nicht Hund samt Box ins "Fliegen" kommen
kann (verschrauben Sie die Box evt. mit dem Fahrzeug). Passt keine der
"genormten" Boxen wirklich in Ihr Auto, so können Sie bei verschiedenen
Herstellern Boxen auf Maß anfertigen lassen, mit und ohne
Ablagemöglichkeiten oben oder unten - die Möglichkeiten sind vielfältig,
die Preisspannen auch - im Einzelfall lohnt es sich, mehr als ein Angebot
einzuholen. Ebenfalls im Fachhandel erhalten Sie Sicherheitsgurte (achten
Sie darauf, dass die Verschlüsse aus Metall und nicht aus Plastik sind),
sogar einen einem Kindersitz ähnlichen Tiersicherheitssitz können Sie
erwerben.
Diese Ausgabe lohnt sich schnell, den ein Verstoß gegen die
Sicherungspflicht kostet Sie 35,-- Euro, bei Gefährdung sogar 50,-- Euro
und bis zu drei Punkte in Flensburg.
Die Hamburger Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG hat darauf
hingewiesen, dass der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung in
Frage gestellt ist, wenn ein Unfall nachweislich durch einen
(ungesicherten) Hund im Auto ausgelöst wird. Auf die
Haftpflichtversicherung wirkt sich eine Ablenkung durch ein ungesichert
mitgenommenes Tier im übrigen nicht aus.
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