| Auch ein Hund kann Anspruch auf Unterhalt haben Über Beziehungen und Tiere hatte im weitesten Sinne
auch das Oberlandesgericht Zweibrücken zu entscheiden. Ein Ehepaar hatte
bei der Scheidung vereinbart, dass die bislang gemeinsam gehaltene Hündin
bei der Frau verbleiben solle und der Mann monatlich bis zum Tod der
Hündin eine Summe von 100,-- Euro zahle. Nach einiger Zeit wollte der Mann
diese Zahlungen einstellen, wogegen sich die Frau wehrte. Das von ihr
angerufene Amtsgericht Ludwigshafen urteilte, dass der Vertrag rechtens
sei und der Mann zahlen müsse. Daraufhin rief dieser das Oberlandesgericht
an und unterlag dort ebenfalls. Bis zum Ableben des Hundes muss die
vertraglich vereinbarte Pension weiter gezahlt werden. (Az. 2 UF 87/05) |