| Die Bedeutung des Amtsveterinärs am
Praxis-Beispiel
Jetzt ist es für all diejenigen, denen Fälle von schwerer Tierquälerei
zusetzen, Zeit, das Lesen einzustellen, deshalb haben wir diese
Pressemitteilungen des DTHW´s auch mit einem Vorwort versehen.
Vorenthalten wollen wir Sie Ihnen deswegen nicht, weil der geschilderte
Fall wieder einmal sehr deutlich zeigt, dass mit einem engagierten und
couragierten Amtsveterinär jedes Einschreiten bei Fällen von nicht
artgerechter Haltung „steht und fällt“ – Tierschützer können leider nur
tatenlos zusehen, selbst wenn sie über den Ruf und die Möglichkeiten eines
DTHW´s verfügen.
Das Fotomaterial, das die Pressestelle des DTHW verschickt, haben wir
angefordert und tunlichst darauf verzichtet, es hier wieder zu geben – die
Bilder sind einfach unerträglich.
Aktuelle Presseinformationen
DEUTSCHES TIERHILFSWERK e.V.,
Deutschlands große Tier- und Artenschutzstation
Hundequäler flüchtet mit seinen Tieren vor amtlicher Wegnahme!
Jetzt befindet er sich in Voltlage bei Osnabrück.
Deutsches Tierhilfswerk fordert schnelles Handeln der Behörden
München/ Hofgeismar/Voltlage, 20.06.05. Einen schrecklichen Fund machten
letzte Woche Mittwoch von Tierfreunden alarmierte DTHW-Mitarbeiter im
hessischen Hofgeismar. Sie hatten auf dem Nachbargrundstück einen
Hundeanhänger bemerkt, aus dem lautes Jaulen drang. Die DTHW-Helfer eilten
sofort dorthin: Auf dem Anhänger befanden sich 30 Huskys – 21
ausgewachsene Hunde und neun Welpen. Die Huskys standen mindestens seit
Dienstag ohne Betreuung in der prallen Sonne auf dem Hof. Zehn Hunde waren
bereits kläglich verendet, ein Tier musste sofort vom herbeigerufenen
Tierarzt eingeschläfert werden.
Obwohl sich alle Hunde in einem erbärmlichen Zustand befanden, ordnete der
zuständige Amtstierarzt keine Beschlagnahmung an. John F. Pyka vom
Deutschen Tierhilfswerk e.V.: „Nach diesem entsetzlichen Fund waren wir
schockiert, dass der Amtstierarzt keine Beschlagnahmung anordnete, um den
überlebenden Hunden eine schnelle Erstversorgung zu gewähren.“ Das
DEUTSCHE TIERHILFSWERK konnte diese Entscheidung nicht hinnehmen und
schaltete den Landkreis Kassel ein. Der 1. Kreisbeigeordnete des
Landkreises Kassel zeigte sich über die Tierquälerei erschüttert und
leitete sofort die amtliche Wegnahme der Tiere durch das örtliche
Veterinäramt ein, zumal mittlerweile festgestellt wurde, dass der
Tierquäler, aus dem Hundeschlittensport kommend, kein unbeschriebenes
Blatt ist und schon einmal ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden war.
Wie letzte Woche Donnerstag berichtet, sollte Freitagmorgen die amtliche
Beschlagnahmung der Tiere stattfinden. Die Tiere sollten in das
DTHW-Tierheim Hannoversch-Münden gebracht werden. Doch vor Ort traute John
F. Pyka seinen Augen nicht: „Als wir in den frühen Morgenstunden ankamen,
war der Hundehalter samt Hundeanhänger mit seiner lebenden, als auch toten
Fracht verschwunden.“
Das DEUTSCHE TIERHILFSWERK konnte den Aufenthaltsort des Tierquälers noch
am Freitag ermitteln. Mittlerweile in Niedersachsen angekommen, wurden die
Polizei und der Amtstierarzt aus Osnabrück unter Beisein eines
Fernsehteams eingeschaltet, der Freitagabend trotz des schlimmen Zustandes
der noch lebenden Tiere keinen Handlungsbedarf feststellte. Das DTHW hat
jetzt die örtlichen Behörden im Kreis Osnabrück eingeschaltet und hofft
nun, dass es doch zu einer Beschlagnahmung der Hunde kommt und ein
erneutes Tierhalteverbot für den Tierquäler ausgesprochen wird. Auf dem
Grundstück in Hofgeismar wurde gestern ein weiterer toter Welpe gefunden.
Das DTHW fordert daher ein schnelles Handeln der Behörden, um dem
Tierquäler das Handwerk zu legen und um ein weiteres Leiden der Tiere zu
verhindern.
Fotomaterial können Sie kostenfrei unter info@dthw-Pressestelle.de
anfordern.
Das DEUTSCHE TIERHILFSWERK ist mit 210.000 Mitgliedern und 200
Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen
Deutschlands.
Weitere Informationen bei:
John F. Pyka, Regionalbetreuer des DTHW, Tel.: 0172-9281527,
Judith Schmalzl, Geschäftsstelle München, Tel.: 089-35752-202
(Judithschmalzl@tierhilfswerk.de).
DEUTSCHES TIERHILFSWERK E.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
Hundequälerei in Voltlage (bei Osnabrück) hat ein Ende!
Deutsches Tierhilfswerk e.V. erleichtert: 19 Huskys gerettet!
München/Voltlage/Hofgeismar, 23.06.2005. Wie bundesweit von den Medien
berichtet, verfolgte das Deutsche Tierhilfswerk seit knapp einer Woche
einen Hundehalter wegen grausamer Tierquälerei. Der Hundehalter hatte sich
mit 11 toten und 19 lebenden Schlittenhunden einer amtlichen Wegnahme in
Hofgeismar (Landkreis Kassel) durch Flucht entzogen, konnte jetzt jedoch
in Voltlage bei Osnabrück (Niedersachsen) von DTHW-Mitarbeitern gestellt
werden. Aufgrund der Bemühungen der Tierschützer vor Ort konnte der
Hundehalter letztendlich überzeugt werden, die verwahrlosten Tiere den
zuständigen Behörden in Osnabrück zu übergeben. Die Tiere befinden sich
jetzt in Pflegestellen, werden tierärztlich versorgt und erholen sich von
den erlittenen Strapazen.
Beim Deutschen Tierhilfswerk herrscht nach der Rettung der Hunde große
Erleichterung. Das DTHW e.V. bietet weiterhin an, die geschundenen Huskys
im DTHW – Tierheim Hannoversch-Münden aufzunehmen. John F. Pyka vom
Deutschen Tierhilfswerk: „Trotz der Herausgabe der Huskys haben wir den
Hundehalter wegen Tierquälerei angezeigt.“
Fotomaterial können Sie kostenfrei unter
info@dthw-Pressestelle.de
anfordern.
Weitere Informationen bei:
John F. Pyka, Regionalbetreuer des DTHW,
Tel.: 0172-9281527,
Judith Schmalzl, DTHW-Geschäftsstelle München,
Tel.: 089-35752-202
(Judithschmalzl@tierhilfswerk.de).
DEUTSCHES TIERHILFSWERK E.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
Die wirklich schlechte Nachricht ist, dass solche
Fälle auch zukünftig passieren werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, an
dessen Gesetze wir uns alle halten müssen, Privatpersonen,
Tierschutzorganisationen etc. . Auch wenn einzelne die Gesetze nicht
achten und speziell ein Tierschutzgesetz so missachten, dass Tiere dabei
ihr Leben verlieren, so sind doch wir, die wir helfen wollen, an die
Gesetze gebunden. Daher müssen Tierschützer immer den vorgeschriebenen Weg
über Polizei und Amtsveterinär gehen, auch wenn dieser mühsam und
zeitaufwändig ist und in einigen Fällen zu solch unverständlichen
Ergebnissen führt wie in Hofgeismar und später in Osnabrück. Wir können
nicht – in einer der so genannten „Nacht und Nebel-Aktionen“ – Tiere
einfach aus solchen Zuständen herausholen, denn laut Gesetz ist das nicht
Befreiung, sondern Diebstahl und noch so einiges mehr. Würden wir uns
dadurch auf eine Stufe mit demjenigen stellen, der als Tierquäler das
Gesetz missachtet, so würden wir, durch die daraus resultierenden Urteile
und Strafen, dem Verein die finanzielle Grundlage entziehen und auch die
Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Verein und seine Arbeit massiv
beschädigen.
Dass die derzeitige Handhabung der Gesetze mit Blick auf den Tierschutz
nicht zufrieden stellend ist, wissen wir und wir werden immer dann, wenn
eine Möglichkeit besteht, daran etwas zu ändern, all unsere Erfahrungen
einbringen.
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